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Information
für Privat-Patienten
Was Sie beachten
sollten, wenn Sie eine Psychotherapie brauchen
Die Hinweise für
gesetzlich Versicherte gelten überwiegend auch für Sie. Es
gibt allerdings - außer, daß Sie natürlich, wie bei jedem
Arzt, auch von Ihrem Therapeuten eine Rechnung erhalten,
die Sie selbst begleichen müssen - ein paar Besonderheiten,
die Sie beachten sollten. Privatversicherungen variieren
bei Psychotherapie insgesamt untereinander außerordentlich
in Ihren Leistungen. Und oft unterscheiden sich auch bei
einer Gesellschaft je nach gewähltem Tarif die Leistungen
noch erheblich - eine weitgehend unbekannte Tatsache, die
jeder der den Umstieg von gesetzlicher zu privater
Versicherung plant, genauestens beachten sollte.
Nachteile bei
Privatversicherungen
Gesetzliche
Krankenkassen übernehmen bei nachgewiesener Notwendigkeit
die gesamten Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung
bei einem zugelassenen ärztlichen oder psychologischen
Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten)
bis zu einer maximalen Stundenzahl von 300 Stunden. Private
Versicherungen erstatten - genau wie auch sonst auch bei
ärztlicher Behandlung - die Rechnungen ärztlicher
Psychotherapeuten in der Regel bis zum 2,3fachen Satz.
Trotzdem können Sie bei Psychotherapie leider nicht einfach
davon ausgehen, daß die Leistungen der Privaten - wie man
es eigentlich erwarten sollte - in jedem Fall besser sind
als die der gesetzlichen Krankenkassen.
In einigen Fällen trifft sogar eindeutig das Gegenteil zu.
So gibt es Versicherungen bzw. Tarife, bei denen
Psychotherapie bei allen kassenzugelassenen
Psychotherapeuten - d.h. auch bei Nicht-Ärzten - zwar bis
zum üblichen 2,3 fachen Satz erstattet wird, aber leider
nur 25 oder 30 Stunden im Jahr. Wenn man weiß, daß es
psychische Probleme und Störungen gibt, bei denen ca. 160
Stunden im Jahr über mehrere Jahre hinweg notwendig werden
können, dann wird hier der Privatpatienten-Status
möglicherweise recht teuer. ...
Vorteile bei
Privatversicherungen
Gibt es denn gar
keine Vorteile bei den Privaten? Schließlich genießt man
als Privatpatient doch sonst besondere Privilegien in
ärztlichen Praxen und wird von vielen Ärzten bevorzugt und
besonders gut und gründlich versorgt? Doch, solche Vorzüge
gibt es auch im Bereich Psychotherapie. Wenn Sie z.B. für
eine psychotherapeutische Beratung, eine Krisenbehandlung
oder eine kürzere Psychotherapie ei-nen Psychotherapeuten
aufsuchen, sind Sie in der Regel dort gerne gesehen, weil
Sie das Kassenbudget nicht belasten. Auch erstatten fast
alle Versicherungen zumindest bei
ärztlich-psychotherapeutischer Behandlung bis zum 2,3fachen
Satz (das ist ca. 1/3 mehr als bei den gesetzlichen Kassen)
... - in vielen Fällen sogar ohne umständliche Antrags- und
Genehmigungsprozedur.
Anders sieht es bei Langzeitbehandlungen (über 30 Stunden)
aus. Deren Kosten werden leider - wie erwähnt - auch bei
Ärzten nicht immer in voller Länge übernommen. Es gibt eher
nur wenige hier empfehlenswerte Versicherungen bzw. Tarife,
die auch Langzeittherapien bei allen Vertrags-(Richtlinien)
Psychotherapeuten, d.h. ärztlichen, Psychologischen und
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten miteinschließen,
ähnlich wie bei den gesetzlichen Kassen - im Gegensatz zur
Kurzzeittherapie aber in der Regel antrags- und
gutachterpflichtig. Dabei können die Leistungen durchaus
variieren, d.h. sie können hinsichtlich Höhe der Erstattung
und auch der Stundenzahl über die der gesetzlichen Kassen
hinausgehen (vgl. Info für Kassenpatienten).
Andere eventuell eingeschlossene besondere Leistungen
sollten Sie allerdings sehr genau und kritisch prüfen. So
übernehmen manche Versicherungen sogar Behandlungen bei
nicht-kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeuten.
Diese Therapeuten sind somit keine
Vertragspsychotherapeuten, sie haben den
Ausbildungs-Nachweis in kassenanerkannten
(Richtlinen-)Verfahren nicht erbracht und wenden
Therapiemethoden an, die vom Bundesausschuß der Ärzte und
Krankenkassen nicht anerkannt sind. Die Behandlungskosten
werden daher von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen.
Da ein solcher Therapeut für seine gesetzlich verlangte
Approbation auch Kenntnisse in wissenschaftlich anerkannten
Verfahren nachgewiesen haben muß, um überhaupt praktizieren
zu dürfen, heißt das nicht, daß die angewendeten Methoden
fragwürdig sein sein müssen, aber es steht ihm frei, auch
andere, wissenschaftlich nicht geprüfte Verfahren des
"Psychomarktes" anzuwenden und abzurechnen - was dann auch
häufig geschieht. Vor allem bei nicht-approbierten
Therapeuten - z.B. praktischen Psychologen oder
Heilpraktikern - sollten Sie sehr vorsichtig sein. Denn wer
Ihnen ab 31.3.1999 eine psychotherapeutische Behandlung
anbietet, muß als Arzt, Psychologischer Psychotherapeut
oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert
sein, alles andere ist ungesetzlich!
Fazit
Zusammenfassend könnte man sagen: Falls Sie bei Ihrer
Privat-Versicherung einen Tarif abgeschlossen haben
sollten, der nur unzureichend oder auch gar keine
psychotherapeutische Leistungen einschließt (bitte
erkundigen Sie sich oder schauen Sie in den
Versicherungsbedingungen nach), sollten Sie sich überlegen,
ob Sie nicht besser diesen Tarif - möglichst vor der
Beantragung einer Psychotherapie - wechseln. (Schließlich
kann jeder unerwartet Psychotherapie benötigen - und das
kann dann sehr teuer werden!) Wenn Sie allerdings von Ihrer
Versicherung eine Behandlung in der Länge wie bei den
gesetzlichen Kassen bei einem kassenzugelassen
psychologischen Psychotherapeuten, bei einem Arzt oder ggf.
auch bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(Vertragspsychotherapeuten) in voller Höhe erstattet
bekommen, dann können Sie - vergleichsweise - zufrieden
sein und sind auf alle Fälle gut genug versichert. ...
Versicherungen dürfen wir Ihnen nicht empfehlen - Sie
müssen leider selber die vertraglich zugesicherten
Psychotherapieleistungen der verschiedenen Versicherer
vergleichen. Aber wir können Ihnen Hinweise geben, wie Sie
einen qualifizierten Psychotherapeuten finden: Am
einfachsten ist es, wenn Sie sich von Ihrer örtlichen
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Liste aller
Vertragspsychotherapeuten schicken lassen. ..Einen
Behandler ihrer Wahl rufen Sie dann - wenn nicht anders
angegeben - am besten 5 Minuten jeweils vor der vollen
Stunde an (vgl. Info
für Kassenpatienten).
(Dr. F.R. Deister, bvvp)